Hamsterhaltung in der Mietwohnung
Wenn man sich ein Tier anschaffen möchte, so ist es in den meisten Fällen ratsam, zunächst mal einen Blick in den Mietvertrag zu werfen, denn die Tierhaltung kann sehr unterschiedlich geregelt sein.
1. Darf die Haltung grundsätzlich verboten werden?
Nein! Grundsätzlich gilt: Falls im Mietvertrag keine Aussage über die Tierhaltung getroffen wurde, dann ist diese gestattet, sofern Gefahren und Belästigungen für die Hausbewohner und die Mietsache nicht zu befürchten sind. Das Halten von Kleintieren ist nach der Rechtssprechung auch ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt!
2. Welche Tiere fallen unter den Begriff "Kleintier!?
Kleintiere sind alle Tiere, die überwiegend in Käfigen, Aquarien oder Terrarien gehalten werden, wie z.B. Vögel, Fische, Kaninchen, Hamster, Mäuse, CHinchillas oder auch kleine, nicht giftige Schlangen.
Bei Kleintieren wird einfach mal unterstellt, dass sie die anderen Hausbewohner nicht blästigen und keine Beschädigungen ander Mietsache verursachen. Unabhängig von ihrer Größe zahlen deswegen gefährliche Tiere (z.B. giftige Schlangen, Skorpione oder giftige Spinnen nicht zu den Kleintieren!).
3. Was tun, wenn der Mietvertrag die Tierhaltung verbietet?
Ist die Tierhaltung durch den Mietvertrag prinzipiell verboten, gilt trotzdem das Recht auf Haltung von Kleintieren! Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2006 entschieden, dass die in einem Mietvertrag verankerte Klausel "Jede Tierhaltung, insbesondere von Hundn und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters" unwirksam ist. Ein solch umfassendes Verbot darf ein Vermieter nicht aussprechen.
4. Vieviele Tiere darf man halten?
Eine festgelegte Obergrenze für die Anzahl an Kleintieren gibt es nicht. Solange keine Geruchs- oder Lärmbelästigung auftritt, ist die Tierhaltung erlaubt. Sollten durch die hohe Anzahl an Tieren jedoch Schäden an der Mietsache entstehen, so kann der Vermieter den Halter dazu verplichten bei Auszug die Wohnung zu Reinigen und zu Sanieren (bsp. Haltung von sieben Katzen, drei Schäferhunden und zwei Chinchillas in einer Zweizimmerwohnung).
Quelle: Tierhaltung in der Mietwohnung, in: Fressnapf Journal, Ausgabe November 2010, S.36



